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Rehasport

Der Rehasport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle.
Ziel ist es, durch Übungen die Kondition, Koordination, Flexibilität und Kraft zu schulen und zu verbessern. Beim Rehasport handelt es sich meist um 50 Übungsstunden in einer Gruppe. Die Teilnahme ist nur mit einer vom Arzt ausgefüllten und von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder Unfallkasse genehmigten Verordnung möglich. Die Abrechnung der Verordnungen mit den Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Unfallkassen wird direkt durch den ESV vorgenommen.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da durch die gesetzliche Vorgabe für den Rehasport nur eine bestimmte Gruppenstärke erlaubt ist. Die Anleitung erfogt durch speziell ausgebildete und lizenzierte Fachübungsleiter, welche regelmäßig Fort-und Weiterbildungen besuchen. Ein Netzwerk aus ortsansässigen und aus dem Umkreis Büchens stammenden Arztpraxen begleiten den Rehasport durch Betreuung bzw. persönliche Aufsicht während der Übungsstunden. Rehasport steht Ihnen gemäß § 64 (1) Abs. 3 SGB IX zu. Diese kann von Ihrem Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung oder Unfallkasse genehmigt werden. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Rehasport an.

Beim ESV Büchen e.V. bieten wir z. Zt. folgenden Rehasport an: